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Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischer Behinderung

Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden psychischen Behinderung habe Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII u. a., wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist.zeilenumpruch

Angelehnt an das Konzept der Weltgesundheitsorganisation werden 3 Faktoren unterschieden:

  1. Störungen einer oder mehrerer psychischer Funktionen eines Menschen, die direkt aus der Erkrankung resultieren - also andauernde psychiatrische Symptome. Gestört können zum Beispiel sein: Antrieb, Aufmerksamkeit, Kontrolle des Denkens, emotionale Stabilität, Merkfähigkeit, Motivation , Orientierung, Wahrnehmung.
  2. Behinderungen, die auf die persönlichen Bewältigungsstrategien der Erkrankung zurückgehen - also die Art und das Ausmaß einer zielgerichteten Aktivität einer Person. So können Selbstversorgung, die Kommunikation mit Anderen, Ausbildungs- oder Arbeitsanforderungen, das sich im öffentlichen Raum bewegen gestört sein.
  3. Behinderungen, die aus den sozialen Benachteiligungen bestehen - also die Folgen der Störung von Beziehungen mit der Umwelt (gesellschaftlicher Partizipation) und die sich aufhäufenden Unterversorgungslagen (z.B. Verlust von Arbeit, Vermögen und sozialen Kontakten durch die lange Erkrankung ).

Dies sind wechselseitig sich beeinflussende Prozesse.

In Bielefeld wird das IBRP-B (Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan-Bielefeld) angewandt.

Die Eingliederungshilfe erfolgt in Form von Fachleistungsstunden in folgenden Bereichen:

> Förderung der Sorge für sich selbst

> Förderung des selbständigen Wohnens und der Alltagsbewältigung

> Förderung und Begleitung von Freizeitmaßnahmen

> Stabilisierung der psychischen Befindlichkeit

> Förderung der selbst organisierten Tagesgestaltung

> Förderung der beruflichen Tätigkeit oder sinnvollen Beschäftigung

> Förderung der Gestaltung sozialer Beziehungen


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