- Volljährige Menschen
- Eintritt der Behinderung vor dem
65. Lebensjahr
- Fähigkeit zur Selbstorganisation
- Einen vergleichbaren Betreuungsbedarf zur
Pflegestufe II oder mindestens drei Stunden
im Tagesdurchschnitt Assistenzbedarf
- Eigener Mietvertrag oder Absicht, innerhalb
der nächsten sechs Monate aus der
Wohnung der Herkunftsfamilie auszuziehen