Die Dienstleistungskosten wurden den Leistungsempfängern in Rechnung gestellt und individuell rechnete der jeweilige alte oder behinderte Mensch oder die von ihm beauftragte Vertrauensperson die Kosten mit dem Sozialamt, der Krankenkasse oder anderen in Frage kommenden Kostenträgern ab. Krankenkassenabrechnungen erfolgten seit dem 1.1.1991 direkt zwischen Pflegeteam und Kostenträger. Es bestand ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Verein und der Krankenkasse.
Helfer und Hilfe suchende Bürger besprachen täglich die anfallende Arbeit. Die Arbeit wurde von einem festen Team durchgeführt, so dass sich ein Vertrauensverhältnis aufbauen konnte. Bei Unstimmigkeiten, die miteinander nicht gelöst werden konnten, wechselte der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin oder der Hilfesuchende/die Hilfesuchende suchte sich eine andere Pflegeinstitution.
1995 wurde mit den Pflegekassen ein Pflegevertrag entsprechend SGB XI abgeschlossen.
Es folgten die Verträge über Leistungen der ambulanten Hilfe für behinderte Menschen und Leistungen der Anderen Verrichtungen.